Unsere Hausordnung
Die Hausordnung dient dem Wohl unserer Patient:innen und gilt für alle Personen, die sich in der Klinik einschließlich Außengelände aufhalten.
Besuchszeiten und Nachtruhe
- Die Besuchszeit ist von 8:00 bis 20:00 Uhr. Sonderregelungen, wie z. B. auf der Intensivstation, können Sie bei Bedarf mit den Mitarbeiter:innen des Bereiches abstimmen.
- Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass regelhaft nur zwei Personen gleichzeitig am Patientenbett sein können, und stimmen Sie die Besuchszeiten im Familien- und Freundeskreis ab.
- Kinder unter 12 Jahre sollten Patient:innen nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen.
- Bitte beachten Sie die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr
Hygiene
- Vor Betreten der Klinik und nach Verlassen des Patientenzimmers desinfizieren Sie bitte sorgfältig Ihre Hände. Desinfektionsspender befinden sich auf dem Flur der Stationen und in den Patientenzimmern sowie im Eingangsbereich der Klinik.
- Setzen Sie sich nicht in Straßenkleidung auf Patientenbetten.
Fotografieren und Filmen
Es ist verboten, Patient:innen oder Mitarbeiter:innen ohne vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen. Für Patienteninterviews und Aufnahmen auf dem gesamten Klinikgelände ist eine Genehmigung bei der Geschäftsführung einzuholen.
Brandschutz
- Feuer, brennende Gegenstände oder Elektrogeräte, die nicht zur Klinik gehören, oder Waffen sind auf dem gesamten Klinikgelände untersagt.
- Bei Feuergefahr und sonstigen Notständen ist den vom Krankenhauspersonal getroffenen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten.
Genussmittel und Drogen
- Das Konsumieren von Alkohol und Drogen in der Klinik und auf dem Klinikgelände ist nicht gestattet.
- In sämtlichen Räumlichkeiten der Klinik sowie auf dem gesamten Klinikgelände besteht ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den eigens freigegebenen und markierten Raucherbereichen auf dem Außengelände zulässig. Das Konsumieren von Cannabis ist in sämtlichen Räumlichkeiten der Klinik und auf dem gesamten Klinikgelände einschließlich der ausgewiesenen Raucherbereiche ausdrücklich untersagt.