Arbeits- und Wegeunfälle, Schulunfälle
Unfälle, die bei der Arbeit, aber auch auf direktem Weg von der Arbeitsstelle zur Wohnung und umgekehrt passieren, sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Das gilt auch für Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg. Für Leistungen zahlen Sie keine Beiträge; diese übernimmt Ihr Arbeitgeber. Grundsätzlich sollten Sie so schnell wie möglich wieder gesund an Ihren Arbeitsplatz bzw. in die Schule zurückkehren.
Die für die Leistungserbringung verantwortlichen Berufsgenossenschaften arbeiten mit Unfallchirurgen zusammen. Dafür gibt es jedoch bestimmte Anforderungen, die der Arzt und auch das Krankenhaus erfüllen müssen. Der Arzt muss eine bestimmte Ausbildung und jahrelang im Beruf gearbeitet haben, das Krankenhaus muss diverse Räumlichkeiten, Geräte (CT, MRT, Sonographie) sowie bestimmte weitere Fachdisziplinen vorhalten und ist an strengen Hygienevorschriften gebunden.
Die Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie der Asklepios Klinik Wandsbek ist für die Behandlung von Arbeitsunfällen (ambulant und stationär) sowie für die Behandlung Schwerverletzter (sogenannter Verletzungsartenverfahren) zugelassen (siehe hierzu auch Rubrik "regionales Traumazentrum").
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