Verengung der Halsschlagader ("Carotisstenose")
Verengungen im Bereich der inneren Halsschlagadern (Bild 1) werden häufig als Zufallsbefund beobachtet oder werden dann diagnostiziert, wenn der Patient bereits vorübergehende neurologische Ausfälle (z.B. Sehstörungen, vorübergehende Lähmungen) bzw. einen Schlaganfall hat-te. Die Ursache für die Verengung sind fast immer Kalkablagerungen (Bild 2, Bergung einer Kalkscholle aus der inneren Halsschlagader). Bei einer höhergradigen Verengung entstehen Turbulenzen, die zu einer Verschleppung aufgelagerter Blutgerinnsel führen können. Je nach Größe der Blutgerinnsel können schwerste Durchblutungsstörungen im betroffenen Hirnareal auftreten. Nicht selten führt aber auch das gleichzeitige Vorliegen von Verengungen im Bereich mehrerer Halsschlagadern (z.B. rechte und linke Haupthalsschlagader) zu akuten Durchblutungsstörungen.
Carotisstenose: 3 Fragen 3 Antworten
Der erste Schritt: Die richtige Diagnostik
Häufig werden Verengungen der Halsschlagader im Rahmen einer Routineuntersuchung beobachtet. Gerade bei Risikopatienten (Bluthochdruckleiden, Fettstoffwechselstörung, Raucher) sollte bei einem „Gefäßcheck“ auch eine Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße durchgeführt werden. Die Untersuchung ist für den routinierten Behandler leicht durchführbar und stellt für die Patienten keine Belastung dar. Wenn es Hinweise gibt, dass in der Vergangenheit bereits ein kleiner Schlaganfall oder Schlaganfallvorboten (z.B. akute Lähmungserscheinungen, Sehstörungen, Schwindel) aufgetreten ist, sollte in jedem Fall eine Bildgebung des Kopfes erfolgen (Kernspin- oder Computertomografie). Dabei können ältere aber auch frische Läsionen (kleine Narben) beobachtet werden. Gleichzeitig können aber auch die Hals- und Kopfgefäße dargestellt werden. Für die Indikationsstellung sind diese Informationen sehr wichtig und stellen die Grundlage für die interdisziplinäre (Neurologie, Neuroradiologie, Gefäßchirurgie, Angiologie) Therapieentscheidung dar.
Ganz auf Sie abgestimmt: Unser Behandlungsangebot
Ziel der Behandlung von Halsschlagaderverengungen ist das Auftreten eines Schlaganfalls zu vermeiden. Aus großen Untersuchungen ist bekannt, dass bei höhergradigen Verengungen (> 70%) das Risiko für einen Schlaganfall ansteigt. Das Risiko ist noch viel größer, wenn bereits Schlaganfallvorboten aufgetreten sind („symptomatische“ Stenose (Verengung)). In beiden Fäll ist eine prophylaktische Behandlung in Erwägung zu ziehen. Neben einer strikten Kontrolle von Risikofaktoren (Einstellung der Blutfettwerte, Blutdruckkontrolle) ist es häufig sinnvoll, den zur Verengung führenden Kalk in Allgemeinnarkose oder in örtlicher Betäubung operativ zu entfernen (Kalkausschälung = „Thrombendarteriektomie“). Die Behandlung mit einem Ballon und „Stent“ (kleines Metallröhrchen) kann in Einzelfällen ebenfalls sinnvoll sein.
Der prophylaktische Nutzen der Behandlung muss individuell festgelegt werden, da nicht jeder Patient in gleichem Maße von der Behandlung profitiert. Wichtige Faktoren spielen dabei z.B. das Geschlecht und das Alter. Die Therapieentscheidung treffen wir in unserem Gefäßzentrum grundsätzlich in engster Absprache mit unseren Kooperationspartnern (v.a. Neurologie und Neuroradiologie). Hierdurch können wir unseren Patienten ein individuelles und optimales Behandlungskonzept vorschlagen.
Weiterhin gut versorgt: Ihre Weiterbehandlung / Nachsorge
Für gewöhnlich befinden sich unsere Patienten für 3-4 Tage in stationärer Behandlung. Sofern ein Schlaganfall zur Aufnahme geführt und die Operation erforderlich gemacht hat, ist häufig eine längere stationäre Behandlung erforderlich. Dies betrifft in erster Linie, die aufgrund der Schlaganfallfolgen (z.B. Lähmungen) eine besondere Zuwendung brauchen und nicht sofort ins häusliche Umfeld zurückkehren können. Idealerweise werden diese Patienten direkt in die neurologische Rehabilitation verlegt. In der weiteren Nachsorge sind regelmäßige Ultraschalluntersuchungen (nach 3, 6 und 12 Monaten, dann jährliche Kontrollen) erforderlich. Auch diese Untersuchungen bieten wir in unserem Gefäßzentrum an.