Nachsorge nach der Krebsoperation - Ihr Weg in die Rehabilitation
Wenden Sie sich gern an unser professionelles Überleitungsmanagement bei Asklepios, wenn Sie nach Ihrer Krebstherapie – etwa durch eine Operation, eine Chemotherapie oder Bestrahlung – eine Rehabilitationsmaßnahme benötigen, um wieder fit für Ihren vertrauten beruflichen und privaten Alltag zu werden.
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie gern bei der Beantragung und beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare. Mithilfe moderner, bestmöglich auf Ihre individuellen Bedürfnisse als Krebspatient abgestimmten Rehabilitationsprogramme können Sie Ihre körperlichen Fähigkeiten sowie Ihre physische (körperliche) und psychische (seelische) Belastbarkeit wiedergewinnen. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch auch die entsprechenden Angebote von Asklepios und der MediClin-Gruppe nutzen.
Häufige Fragen zur Rehabilitation
Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?
Bei einer Anschlussheilbehandlung handelt es sich um eine Rehabilitationsmaßnahme direkt nach einer schweren Erkrankung. Besonders wenn diese mit einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer Operation verbunden war, ist es häufig nicht so einfach, wieder in den normalen Alltag zurückzufinden. Ziel der AHB ist es, Sie wieder an das tägliche Leben zu gewöhnen und körperlich und seelisch aufzubauen.
Die AHB sollte unmittelbar nach der Akutphase bzw. Operation, jedoch spätestens 14 Tage nach der Krankenhausentlassung erfolgen. Bei Krebserkrankungen wird die AHB in der Regel stationär über 21 Tage durchgeführt, ggf. kann sie bei weiterhin bestehendem Rehabilitationsbedarf auf Empfehlung der Ärztin/des Arztes und in Rücksprache mit dem Kostenträger verlängert werden.
Warum sollten Sie eine AHB machen?
Machen Sie sich wieder fit für den Alltag und stehen Sie wieder (weitestgehend) auf eigenen Beinen. Je früher Sie mit der Rehabilitationsmaßnahme beginnen, desto erfolgreicher kann eine solche Behandlung sein. Oberstes Ziel der AHB ist es, Ihre Funktionalität und Selbstständigkeit für das alltägliche Leben wiederherzustellen und Ihre durch die Erkrankung und Therapie entstandenen Einschränkungen zu behandeln. Dazu gehört der Aufbau Ihrer Ressourcen und Kräfte – psychischer und physischer Natur. Zudem sollen Sie durch Informationen mehr Sicherheit im Umgang mit Ihrer Erkrankung oder auch den Therapiefolgen bekommen. Außerdem erhalten Sie von unseren Therapeuten wertvolle Tipps und Übungen für zu Hause, die Sie auch im Anschluss an die AHB in Ihren Alltag integrieren können. Wir halten selbstverständlich auch Informationen, Adressen und Anlaufstellen für eine weiterführende psychosoziale Begleitung für Sie vor (Krebsberatungsstellen, Spezialsprechstunden, Reha-Nachsorge oder Selbsthilfegruppen).
Welche Voraussetzungen gelten für eine AHB?
Die wichtigste Voraussetzung ist Ihre eigene Motivation, nach einem längeren Krankenhausaufenthalt körperlich wieder fit zu werden und sich psychisch stabilisieren zu wollen.
Um dies erreichen zu können, müssen Sie rehafähig sein, d. h. Sie müssen in der Lage sein, sich selbstständig zu versorgen, zu waschen und anzukleiden. Auch müssen Sie eine gewisse Gehstrecke (ca. 250 m) alleine bewältigen können – Hilfsmittel wie ein Rollator oder Gehhilfen sind erlaubt. Der Arzt muss zudem einen Bedarf bei Ihnen sehen. Dazu zählen beispielsweise Kraftlosigkeit, Atemnot bei Belastung, mangelnde Kondition, seelische Probleme mit der Krankheitsverarbeitung, Ängste, Ernährungsprobleme etc.
Sie dürfen übrigens auch als Rentner eine AHB antreten. Wir wollen nämlich nicht nur bei den Erwerbstätigen die Rückkehr ins Berufsleben erleichtern, sondern auch Pflegebedürftigkeit bei älteren Patient*innen vermeiden.
Wann ist der beste Zeitpunkt?
Wir sind der Meinung, je früher man wieder auf die Beine kommt, desto besser. Wir raten Ihnen, die Zeit zwischen der Operation des Tumors und einer geplanten Chemotherapie für die AHB zu nutzen. In der Regel beginnt die Chemotherapie 6 – 8 Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt – Zeit genug, dazwischen eine Anschlussheilbehandlung durchzuführen. Bauen Sie sich körperlich und seelisch auf, um den nächsten Therapieschritt in guter Verfassung antreten zu können. Je besser Ihr Wohlbefinden vor der Chemotherapie ist, desto besser werden Sie die folgenden Therapiemonate durchleben.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin muss die Notwendigkeit einer AHB bestätigen, d. h. die Reha-Bedürftigkeit und gleichzeitig auch Ihre Reha-Fähigkeit bescheinigen. Anschließend kümmern sich die Kollegen des Entlassmanagements oder der Soziale Dienst des Krankenhauses um alles Weitere. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Sie dürfen übrigens Wünsche äußern, wo Sie Ihre AHB durchführen möchten. Im Sozialgesetzbuch IX (§8) ist eindeutig geregelt, dass der Rehabilitationsträger (z. B. Ihre Renten- oder Krankenversicherung) Ihren Wünschen entsprechen muss, wenn sie berechtigt sind. Entspricht Ihre Wunsch-Rehabilitationsklinik zudem den formalen Anforderungen an eine solche Einrichtung, kann ein Direkteinweisungsverfahren eingeleitet werden, wenn Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung Bund ist. Dies spart Ihnen wertvolle Zeit.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Ihr Hauptansprechpartner ist Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt, denn er muss das Verfahren befürworten und in die Wege leiten. Anschließend sind es die Mitarbeiter des Entlassmanagements und Sozialen Dienstes der Klinik, die dann die Versicherungsmodalitäten und Weiteres prüfen.
Was kommt nach der AHB?
Nach der AHB beginnt für viele die Chemotherapie, die in der Regel 6 Monate dauert und ambulant durchgeführt wird. Daran schließt sich die Nachsorge an, d. h. Sie werden alle 3 – 4 Monate bei Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt untersucht. Darüber hinaus bietet das Asklepios Tumorzentrum Hamburg spezielle Angebote in der Nachsorgephase, die über eine rein medizinische Versorgung hinausgehen – weil wir wissen, dass geheilt nicht gleich gesund ist.
Nach einer AHB steht Ihnen übrigens bereits innerhalb von 12 Monaten die erste Nachsorge-Rehabilitation zu.