Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren

Für die bestmögliche Behandlung von Patienten, die bei einem Arbeitsunfall verletzt wurden, haben wir im Chirurgisch-Traumatologischen Zentrum der Asklepios Klinik St. Georg ein Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren etabliert. Unser Ziel ist Ihre baldige Genesung – dabei arbeiten wir mit unterschiedlichen Kooperationspartnern eng zusammen.

Behandlung

Das stationäre Heilverfahren in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist in drei Stufen gegliedert:

  • Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV)
  • Verletzungsartenverfahren (VAV)
  • Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV)

Wir gehören zu den wenigen Kliniken in Hamburg, die eine Zulassung zum Schwerstverletzungsartenverfahren besitzen. Schwerstverletzte Patienten benötigen eine sofortige Behandlung durch kompetente Unfallmediziner und müssen deshalb in spezielle Krankenhäuser der Akutversorgung gebracht werden.

Nach der Erstversorgung erstellen unsere Mediziner für jeden Patienten einen individuellen Behandlungsplan. Unsere Fachärzte führen täglich Visiten durch und wir bieten, je nach medizinischer Indikation, physiotherapeutische Behandlungen in enger Zusammenarbeit mit unserer Abteilung für Frührehabilitation und Physikalische Medizin an. Entsprechende Hilfsmittel zur Mobilisation oder Ruhigstellung verordnen wir individuell und passen diese optimal an.

Begleitet wird der stationäre Aufenthalt unserer Patienten von einem Fallmanager, der sich um sämtliche Formalitäten bezüglich der zuständigen Berufsgenossenschaft und des Arbeitgebers kümmert.

Behandlungsziele

Unser Ziel ist es, Ihnen nach einem Arbeitsunfall möglichst schnell wieder den Einstieg in das Berufsleben und die Wiedereingliederung in Ihr soziales Umfeld zu ermöglichen. Dazu ist nicht nur eine optimalen Behandlung erforderlich, sondern auch eine mit der zuständigen Berufsgenossenschaft individuell abgestimmte Rehabilitation. Hierzu findet bei uns unter anderem für die Unfallverletzten wöchentlich ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft statt.

Nachbehandlung

Wir besprechen mit Ihnen individuell vor Ort Ihre Weiterbehandlung nach dem stationären Aufenthalt und leiten diese in die Wege. Die Behandlung erfolgt wohnortnah beim Durchgangsarzt oder in unserer BG-Ambulanz (Berufsgenossenschaftliche Ambulanz).

Wiedervorstellungstermine zur ambulanten Nachsorge können wir bereits während des stationären Aufenthalts mit Ihnen vereinbaren.

In Zusammenarbeit mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft führen wir sogenannte Reha-Plan-Sprechstunden durch, um unseren Patienten möglichst strukturiert und in Absprache mit allen Beteiligten den Weg zurück ins Erwerbsleben zu ermöglichen.

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