Autopsie (Obduktion)
Viele Menschen assoziieren mit der Pathologie in erster Linie Autopsien, insbesondere gerichtsmedizinische Autopsien, wie sie durch das Fernsehen bekannt sind. Hier ist jedoch eine wichtige Unterscheidung erforderlich.
In der Pathologie obduzieren wir nur Patienten, die im Krankenhaus - ohne Anhalt für ein Fremdverschulten - verstorben sind. In den gerichtsmedizinischen Bereich fällt das Obduzieren bei Verdacht auf eine nicht natürliche Todesart, wie Unfall, Tötungsdelikte und Selbsttötung, mit dem Ziel, eine mögliche rechtliche Schuldfrage abzuklären. Eine rechtsmedizinische Obduktion wird häufig vom Staatsanwalt angeordnet. Die Obduktionen in der Pathologie dienen dagegen in erster Linie der medizinischen Qualitätskontrolle und der Überprüfung der Richtigkeit der klinischen Diagnosen und der Therapie. Den rechtlichen Rahmen zur Durchführung einer klinischen Obduktion regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die Zustimmung der nächsten Angehörigen ist dabei Voraussetzung.
Im Rahmen der Obduktion werden die inneren Organe entnommen und makroskopisch sowie mikroskopisch auf krankhafte Veränderungen begutachtet. Damit kann, in Zusammenhang mit der Krankengeschichte, die Kausalkette der letztendlich zum Tode führenden Grunderkrankungen sehr genau rekonstruiert werden. Bis auf kleine Gewebeproben zur histologischen Untersuchung werden alle Organe im Anschluss wieder in den Körper zurückgelegt. Der würdevolle Umgang mit dem Körper des Verstorbenen hat für uns eine hohe Priorität. Die Entnahmestellen der Organe werden im Abschluss wieder vollständig mittels Nahtmaterial verschlossen, sodass auch danach noch eine Abschiednahme mittels Aufbahrung möglich ist, ohne dass wesentliche Residuen, also Spuren, der Obduktion zu sehen sind.
Die Quote der Obduktionen ist in den letzten Jahren stetig gesunken. Heutzutage werden 2,5 bis 5 % der im Krankenhaus verstorbenen Patienten obduziert.
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