Autologe (körpereigene) Knorpelzelltransplantation

Die autologe (körpereigene) Knorpelzelltransplantation (ACT) ist eines der wenigen Verfahren, mit dem nachweislich Knorpeldefekte von über 3 cm2 therapiert werden können.

Diagnostik und Behandlung

Die Diagnostik des Knorpelschadens erfolgt zum einen durch eine eingehende klinische (körperliche) Untersuchung und zum anderen anhand von Röntgenbildern.

In manchen Fällen kommt auch eine Kernspintomografie (Bildgebungsverfahren mithilfe von Magnetfeldern) zum Einsatz, die über die Größe des Knorpelschadens hilfreiche Informationen liefern kann.

Die Behandlung von Knorpelschädigungen am Kniegelenk fällt sehr vielfältig aus. Sie richtet sich unter anderem nach der Lokalisation, der Tiefe und der Größe der Schädigungen. Auch das Alter und die Aktivität des Patienten sowie vorbestehende anatomische Fehlstellungen berücksichtigen unsere Ärzte. Hinsichtlich der Schwere des Knorpelschadens erfolgt eine stadiengerechte Behandlung von der einfachen Knorpelglättung über das sogenannte Microfracturing bis hin zur Knorpelknochen- beziehungsweise Knorpelzelltransplantation.

Bei vorbestehenden Achsfehlstellungen kann zusätzlich eine Achskorrektur notwendig werden. Wir führen deshalb auch sehr komplexe Eingriffe durch. Diese umfassen mehrdimensionale Korrekturosteotomien und Kombinationen aus Knorpelzelltransplantation und körpereigener Transplantation von Knorpel-Knochenzylindern, zum Teil auch mit begleitenden rekonstruktiven Eingriffen am Bandapparat des Kniegelenks. Dies ist gelegentlich nach schweren Knieverletzungen oder Revisionen nach fehlverheilten Frakturen notwendig.

Wir stimmen die für Sie infrage kommenden Behandlungsmöglichkeiten eingehend mit Ihnen ab und berücksichtigen Ihre Bedürfnisse selbstverständlich in unseren Empfehlungen.

Unser oberstes Ziel ist es, die Implantation einer Endoprothese (künstliches Gelenk) zu vermeiden und Ihr Kniegelenk solange wie möglich zu erhalten.

Ideale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Knorpelzelltransplantation sind:

  • Knorpelschaden zwischen 2 und max. 10 cm2 Fläche
  • mindestens Schädigung 3. bis 4. Grades (Schädigung von mehr als der Hälfte der Knorpeldicke)
  • gesunder Knorpel auf der gegenüberliegenden Gelenkfläche
  • intakte Randbezirke um den Knorpelschaden herum
  • keine wesentlichen Verschleißerscheinungen im Röntgenbild
  • keine Bandinstabilitäten im Kniegelenk
  • keine Achsabweichungen (O- oder X-Bein)
  • kein ausgeprägtes Übergewicht
  • Alter möglichst unter 50 Jahre
  • Nichtraucher
  • 1 Jahr vor der Transplantation keine erfolgten Cortisoninjektionen ins Gelenk

Sofern Sie für eine Knorpelzelltransplantation geeignet ist, entnehmen wir in einer ersten ambulanten arthroskopischen Operation zunächst ein kleines Stück Knorpel (in der Größe eines Reiskorns) aus einem Areal des Kniegelenks, das nicht mit Gewicht belastet ist.

Aus dem Knorpelstück werden anschließend Knorpelzellen isoliert, angezüchtet und vermehrt. Nach 2 Wochen bringen wir in einem 2. Eingriff die körpereigenen Knorpelzellen in den Defekt ein. In der Regel ist das Verfahren für unsere Patienten wenig schmerzhaft.

Nach dem Eingriff müssen Sie das Gelenk zunächst 6 Wochen an Unterarmgehstützen teilbelasten. Da Knorpelzellen für die Produktion von Knorpelgewebe Bewegung benötigen, gilt bei der Nachbehandlung folgendes Prinzip: „viel Bewegung ohne Belastung“. Es werden bis zu 80 % gute 10-Jahresergebnisse beschrieben.

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