Wissenswerte Informationen

Verzicht auf Nikotin und Alkohol

Nikotin und Alkohol schaden Ihrer Gesundheit und Ihrer Genesung. Daher verzichten Sie in Ihrem eigenen Interesse am besten auf beides.

Der Konsum von Alkohol ist auf dem gesamten Klinikgelände untersagt; das Rauchen ist nur in den Außenbereichen gestattet. Wir bitten Sie, nicht direkt vor den Ein- und Ausgängen zu rauchen.

Brandschutz

Offenes Feuer (auch Kerzen) und Rauchen sind im Gebäude strengstens untersagt.

Wir sind uns bewusst, dass Ihr persönliches Wohlbefinden zu Ihrer Gesundung beiträgt und bemühen uns daher, Ihnen als Patient weitreichende Freiheiten zu ermöglichen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass medizinische und pflegerische Notwendigkeiten in einer Klinik stets im Vordergrund stehen müssen. Außerdem gilt es, die Interessen und Bedürfnisse aller Patienten in Einklang zu bringen.

Daher beachten Sie bitte die Hinweise des medizinischen und pflegerischen Personals und verhalten Sie sich darüber hinaus stets rücksichtsvoll.

Dolmetscherservice

Um Patienten mit Migrationshintergrund und unzureichenden Deutschkenntnissen beim Gespräch mit Ärzten und beim Ausfüllen von Formularen zu unterstützen, bieten wir einen Dolmetscherservice an. Gern stellt unser Pflegepersonal den Kontakt her.

Filmen und Fotografieren

Das Fotografieren und Filmen ist Patienten und Besuchern ausschließlich zu privaten Zwecken erlaubt. Dabei dürfen jedoch keine anderen Personen – insbesondere andere Patienten, aber auch Mitarbeiter – gefilmt oder fotografiert werden. Eine Veröffentlichung von in der Klinik entstandenem Bild- und Tonmaterial ist vor dem Hintergrund des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechtes nicht gestattet.

Hygiene

Hygiene ist entscheidend für die Genesung. Als Besucher sollten Sie daher die ausgewiesenen Toiletten auf den Fluren anstatt derjenigen im Patientenzimmer nutzen; statt auf der Bettkante sollten Sie auf einem der im Zimmer befindlichen Stühle sitzen. Auch sollten Sie die Desinfektionsmittelspender nutzen, die Sie in den Patientenzimmern, Stationszugängen und öffentlichen Bereichen vorfinden. Bei

Patienten mit Isolationspflicht halten Sie sich als Patient und Angehöriger bitte strikt an die Anweisungen des Personals und die Hygiene- Richtlinien. Sie schützen so die eigene Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen.

Hunde

Aus hygienischen Gründen müssen Vierbeiner vor der Tür bleiben.

Parkplätze

Besucher und Patienten können auf dem Klinikgelände 45 Minuten kostenlos parken, für jede weitere Stunde erheben wir eine Gebühr von einem Euro. Langzeitparker zahlen fünf Euro pro Tag. Selbstverständlich stehen auch Behindertenparkplätze zur Verfügung.

Post

Unsere Patienten können sich ihre Post direkt ans Krankenbett schicken lassen. Damit die Sendung sicher beim Empfänger ankommt, achten Sie bitte auf die genaue Angabe von Station und Zimmer.

Zuzahlung

Im Falle eines stationären Aufenthaltes sind gesetzlich Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gemäß § 39 Abs. 4 SGB V dazu verpflichtet, einen Eigenanteil von 10,00 Euro pro Tag an die Klinik zu zahlen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Jahr begrenzt.

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