Obduktionen

Bei der klinischen Obduktion von Verstorbenen geht es um die Abklärung unklarer Todesursachen, ungewöhnlicher Krankheitsverläufe oder versicherungsrechtlicher Belange (z.B. Berufserkrankungen).

Nicht dazu gehören in der Regel rechtsmedizinische Aspekte. Hierfür ist die Gerichtsmedizin zuständig.

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