Arbeitsunfälle, D-Arzt- und Verletzungsartenverfahren

Unsere Abteilung für Unfall-, Wiederherstellungschirurgie und Orthopädie der Asklepios Klinik Barmbek verfügt über die Zulassung für die Behandlung von Arbeitsunfällen, einschließlich der stationären Behandlung schwer verletzter Personen (D-Arzt- und Verletzungsartenverfahren).

Arbeitsunfälle sind in Deutschland durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgesichert. Die Berufsgenossenschaften übernehmen nicht nur die Behandlungskosten, sondern begleiten auch den Heilverlauf unterstützend, sodass alle Maßnahmen, die der Wiederherstellung und der Reintegration in den Beruf dienen, frühzeitig eingeleitet werden - einschließlich der Behandlungen in speziellen Rehabilitationszentren.

Außerdem entschädigen die Berufsgenossenschaften die Verletzten finanziell für eventuell verbliebene, die Erwerbsfähigkeit mindernde Funktionsstörungen. Der Versicherungsumfang geht also weit über die Leistungen der normalen Krankenkassen hinaus.

Nur speziell zugelassene Kliniken dürfen Arbeitsunfälle behandeln. Voraussetzungen dafür sind eine spezialisierte fachliche Qualifikation der Ärzte sowie besonders hohe Anforderungen an die räumliche Ausstattung und an die hygienischen Verhältnisse des Krankenhauses. Diese Bedingungen werden von den Berufsgenossenschaften regelmäßig überprüft.

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