Wege-, Schul- und Arbeitsunfälle

Verletzungen nach Arbeitsunfällen bzw. Wege-, Schul- und Kindergartenunfällen dürfen nur von den mit besonderer Befugnis ausgestatteten Durchgangsärzten (D-Arztverfahren) behandelt werden. Dies geschieht zu Lasten und unter besonderer Auskunftspflicht gegenüber den Berufsgenossenschaften.

Wir versorgen Ihre Notfälle täglich 24 Stunden.

Weiterführende Informationen

Die unfallchirurgische Abteilung Goslar ist zur Teilnahme am berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren befugt. Sie verfügt über die besondere Erfahrung die bei der Diagnostik und Therapie solcher Verletzungen notwendig ist. Auch die nachfolgende Wiedereingliederung des Verletzten ins Berufsleben wird medizinisch begleitet. Ferner werden Gutachten für die Berufsgenossenschaften erstellt.

Die Sprechstunde für Arbeitsunfallverletzte findet montags, mittwochs und freitags statt. Die Terminvergabe erfolgt über das D-Arzt-Sekretariat.

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