HarzPhysioteam Goslar

Physiotherapie / Ergotherapie / Logopädie

Herzlich willkommen im HarzPhysioteam, dem Therapiezentrum der Asklepios Harzkliniken in Goslar

Hauke Lorenz

Derzeit sind in Niedersachsen körpernahe Dienstleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie auch als Selbstzahlleistung wieder erlaubt.

Unsere neue Therapieabteilung,  die Hauke Lorenz leitet, befindet sich jetzt vor dem Haupteingang des Krankenhauses auf der rechten Seite, unmittelbar neben der Apotheke im modernisierten Gebäudeteil, wo früher unter anderem die Geburtsklinik untergebracht war.

In unserer modernen Therapieabteilung mit hellen, lichtdurchfluteten Behandlungsräumen, bieten wir Ihnen sämtliche Sparten der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Unser Therapeutenteam befindet sich in ständiger Qualifizierung und Weiterbildung, damit Ihnen die bestmögliche Therapie zugutekommen kann.

Physiotherapie

Schon seit Jahrhunderten wissen anerkannte Mediziner, dass die Physiotherapie eine Schlüsselrolle bei der erfolgreichen Behandlung von Erkrankungen einnimmt.

Seit einigen Jahren ist auch bekannt, dass Erkrankungen durch prophylaktische physiotherapeutische Maßnahmen verhindert oder deren Verläufe deutlich positiv beeinflusst werden können.

In der Asklepios Harzklinik Goslar haben wir eine moderne und durch Innovationen geprägte Physiotherapie aufgebaut, die den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in den Bereichen Prophylaxe und Therapie gerecht wird.

So bringen wir Sie wieder auf die Beine – unsere Leistungen

Physiotherapie

  • Krankengymnastische Behandlungen in allen medizinischen Bereichen
  • Manuelle Therapie (spezielle Gelenktechnik, die von Physiotherapeuten mit Zusatzqualifikation ausgeübt wird)
  • KG – ZNS nach Bobath für Erwachsene.
  • Schlingentisch (unter Ausschaltung der Körperschwere können z. B. Bewegungsübungen erleichtert werden)
  • Cranio-Sacrale-Therapie
  • Sensomotorisches Training
  • Krankengymnastik an Geräten
  • Atemtherapie
  • passive Bewegungsschienenbehandlung, z.B. passive Bewegungsmöglichkeiten für Knie, Schulter und Ellenbogen
  • Kinesiologisches Tapen
  • FDM (Faszientherapie)
  • CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion) verordnet durch den Zahnarzt

Physikalische Therapie

  • Manuelle Lymphdrainage
  • Klassische Massage*
  • Bindegewebsmassage
  • Fußreflexzonenmassage
  • Wärme- und Kältetherapie*
  • Elektrotherapie z. B. 2/4 Zellenbad; Iontophorese; Ultraschall

*Der Physioteam-Gutschein ist immer ein sinnvolles und exklusives Geschenk, ob für die Familie, Freunde, Partner oder Bekannte. Einfach für alle Menschen.

Ergotherapie

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.

(Quelle: https://dve.info/ergotherapie/definition)

 

Therapieangebot der Ergotherapie

  • Hirnleistungstraining (HLT) / neuropsychologisch orientierte Behandlung
  • Behandlungen bei sensomotorisch – funktionellen Störungen
  • Behandlungen bei motorisch – funktionellen Störungen
  • Behandlungen bei psychisch – funktionellen Störungen

Die Ergotherapie kommt seit neuestem auch zum Tragen bei bereits an Covid 19 erkrankten und wieder genesenen Menschen. Denn neurologische Folgen, Sensibilitätsstörungen an Händen und Füßen, kognitive Defizite oder Erschöpfungszustände sind einige der Nachwirkungen bei einer überstandenen Covid 19 Erkrankungen.

Auch hier sind unsere Ergotherapeuten bestens vorbereitet.

Logopädie

Logopädie (von altgriechisch λόγος lógos „Wort“ sowie παιδεύειν paideuein „erziehen“; wörtlich also „Sprecherziehung“) ist der 1913 erstmals benutzte und 1924 durch den Wiener Mediziner Emil Fröschels eingeführte Begriff für die medizinische Sprachheilkunde. Die Bedeutung des Logopädie-Begriffs änderte sich im Laufe der Zeit. Heute bezeichnet die Logopädie die noch junge medizinisch-therapeutische Fachdisziplin, die den durch eine Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigung in seiner zwischenmenschlichen Kommunikationsfähigkeit eingeschränkten Menschen zum Gegenstand hat. Die Logopädie beschäftigt sich in Theorie und Praxis mit Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, Lehre und Forschung auf den Gebieten der Stimme, Stimmstörungen und Stimmtherapie, des Sprechens, Sprechstörung und Sprechtherapie, der Sprache, Sprachstörung und Sprachtherapie sowie des Schluckens, Schluckstörung und Schlucktherapie.

Bereits auf den Stationen bis hin zur Intensivstation arbeitet unsere Logopädie bereits mit den Patientinnen und Patienten.

Wir sind hier vor Ort in der Lage, eine sogenannte FEES –Untersuchung (Flexible Endoskopische Evaluation des Schluckens) durzuführen.

Bei der FEES wird ein flexibles Kunststoff-Endoskop mit einem Durchmesser von knapp über 3 mm durch ein Nasenloch in den Rachenraum vorgeschoben. Von dort kann der Untersucher das Gaumensegel, die hintere Zunge, den Kehldeckel, den unteren Rachen und den Kehlkopfeingang einsehen. Bei der Ruhebeobachtung wird u. a. beurteilt, ob die einzelnen anatomischen Strukturen (z. B. die Stimmlippen) symmetrisch sind oder ob noch Residuen (Nahrungsreste) vorhanden sind. Während der Funktionsprüfung wird der Patient aufgefordert zu atmen, den Atem anzuhalten, bestimmte Laute zu produzieren und zu pressen bzw. zu husten. Die dabei auftretenden Bewegungen der einzelnen Strukturen werden beurteilt. Bei anschließenden Schluckversuchen werden dem Patienten abhängig vom individuellen Befund unterschiedliche Konsistenzen (von flüssig bis fest) angeboten.

Therapie der Logopädie

  • Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Einzeltherapie mit einer Länge von 30-, 45- oder 60 Minuten. Je nach Verordnung.
  • Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Bedarfsdiagnostik 30 Minuten.
  • Stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Diagnostik 60 Minuten.

Hier noch ein paar kleine Informationen für einen reibungslosen Ablauf in unserer Therapieabteilung

  • Das Ausstellungsdatum Ihrer Heilmittelverordnung darf nicht älter als 28 Kalendertage sein. Sollte dies der Fall sein, verliert die Heilmittelverordnung ihre Gültigkeit. Der Grund spielt in diesem Fall keine Rolle.
     
  • Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir darum, dass Sie mindestens 24 Stunden vor Ihrem vereinbartem Termin absagen. Somit geben Sie anderen Patienten die Möglichkeit diesen Termin zu nutzen.
     
  • Wir bitten darum, wenn Sie an einer ansteckenden Erkrankung leiden, nicht zum Termin zu erscheinen und uns auch kurzfristig über das Telefon zu benachrichtigen.

Wichtige Information für unsere Patienten

Was muss ich zur Therapie mitbringen?

Zunächst ein Rezept vom behandelnden Arzt. Sollte es sich um eine prophylaktische Maßnahme handeln, so entfällt dieser Punkt.

Bei Kassenpatienten ist bei der ersten Behandlung die gesetzlich festgesetzte Zuzahlung von 10 Euro pro Rezept sowie 10% Zuzahlungsgebühr zu entrichten. Dies geht nur in bequemer Weise als Überweisung mit einer von uns generierten Rechnungsnummer.

Bequeme Kleidung.

Wenn vorhanden bitte ein großes Handtuch.

Ebenso vorliegende Befunde, Röntgenbilder etc.

Wir bitten Sie pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen, da eine Verschiebung nach hinten durch den nächsten bestellten Patienten nicht möglich ist. Sollten Sie zu dem vereinbarten Termin verhindert sein, bitten wir Sie, Ihren Termin 24 Stunden vorher zu stornieren.

Information über die Zuzahlung

Bei der Inanspruchnahme von Heilmitteln ist für gesetzlich Krankenversicherte in § 32 SGB V und § 61 SGB V die Zahlung eines Eigenanteils (Zuzahlung) vorgeschrieben, der z.Z. 10% des Rechnungsbetrages zuzüglich 10,- € pro Verordnung („Rezeptgebühr“) beträgt.

Neben der generellen Zuzahlungsfreiheit von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre ist unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich (§ 62 SGB V). Näheres dazu erfahren Sie auch bei Ihrer Krankenkasse.

Bitte haben sie Verständnis, wenn wir also gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dies nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss, um die den HMR entsprechenden Eintragungen vornehmen oder ändern zu lassen, die auch immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden müssen, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.

Hinweise zur Terminvergabe

Die Terminvergabe in unserer Praxis dient einerseits einem zeitgemäßen Behandlungsverlauf. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass zum Behandlungstermin auch Ihr Therapeut für Sie als Patient zur Verfügung steht und Sie ohne größeren Zeitverlust behandelt werden können.

Wir vergeben die Termine individuell. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, dürfen wir Sie bitten, den Behandlungstermin mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen.

Wenn Sie später absagen oder ohne Absage die Behandlung nicht in Anspruch nehmen und es uns nicht möglich ist, den Behandlungstermin anderweitig zu belegen, müssen wir Ihnen die Behandlungskosten leider in Rechnung stellen.

Info für Privat Patienten, Postbeamten und Beihilfeberechtigte

Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,

für Sie als Privatpatient gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für physiotherapeutische-, ergotherapeutische- und logopädische Leistungen.

Auch als beihilfeberechtigter oder Post Beamten Versicherter können Sie in einer Krankengymnastikpraxis nur als Privatpatient behandelt werden.

Das bedeutet, dass bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung für krankengymnastische Leistungen individuell vereinbart werden kann.

Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Höhe Sie einen Ersatzanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und / oder Beihilfestelle besitzen.

Wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen Höchstbeträge festgelegt haben, so betreffen diese nicht das private Rechtsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Therapeuten. Die Krankengymnastikpraxis ist in Ihrer Preisgestaltung weder an die Höchstsätze noch an eine andere Gebührenordnung gebunden.

Hauke Lorenz

Leitender Physiotherapeut der Therapieabteilungen Goslar und Clausthal-Zellerfeld
Mitarbeiterpräventionsbeauftragter
Deeskalationstrainer

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