Anschlussheilbehandlung

Bei vielen Erkrankungen ist es empfehlenswert, nach der Akutbehandlung in der Klinik eine Anschlussheilbehandlung (AHB) in Anspruch zu nehmen. Diese Rehabilitation nach dem Klinikaufenthalt hilft Ihnen, schneller wieder auf die Beine zu kommen oder sich im Alltag schnell wieder wohl zu fühlen.

Bei vielen Erkrankungen ist es empfehlenswert, nach der Akutbehandlung in der Klinik eine AHB in Anspruch zu nehmen, wenn der zuständige Arzt dies empfiehlt.  Die Einleitung und Beratung hierzu erfolgt über den Krankenhaussozialdienst. Die AHB nach dem Klinikaufenthalt hilft Ihnen möglicherweise die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Die Anschlussheilbehandlung muss in der Regel innerhalb 14 Tagen nach der Klinikentlassung angetreten werden, eine Kilometerbegrenzung vom Wohnort ist vorgegeben.

Die Wahl der AHB Klinik richtet sich nach dem Kostenträger und der Diagnose. Manche bieten eine gewisse Auswahl.

Ihre Wünsche für eine bestimmte Klinik können berücksichtigt werden, soweit der Kostenträger zustimmt.

Sie müssen sich um nichts kümmern:  Die Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes füllen das Antragsformular gemeinsam mit Ihnen aus und leiten alle Unterlagen an den zuständigen Kostenträger weiter.

Bei allen Fragen rund um Ihre Reha oder Anschlussheilbehandlung berät Sie der Sozialdienst gerne.

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