Zuzahlung und Kostenübernahme
Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.
Gesetzlich Versicherter Patienten
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.
Sollte Ihre Krankenkasse ab einem bestimmten Zeitpunkt aus bestimmten Gründen die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt nicht mehr übernehmen, so informieren die Mitarbeiter unserer Zentralen Patientenverwaltung Sie sofort und umfassend darüber.
Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Wir bitten Sie die Zuzahlung am Tag Ihrer Entlassung bei uns an der Kasse (im Erdgeschoß, neben der Patientenaufnahme) vorzunehmen.
Bei einem nochmaligen stationären Aufenthalt im gleichen Kalenderjahr (mit Zuzahlung an ein Krankenhaus, einer Reha-Einrichtung oder einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung) besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag (28 Tagessätze) bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.
Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei:
- Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Bei ambulanter vor-, teil- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus
- Berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung
- Krankenhausbehandlung wegen anerkannter Schädigungsfolge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Entbindungen
- Befreiungen von der Zuzahlungspflicht mit Befreiungsausweis
Wir beraten Sie
Bei Fragen zur Abrechnung von Zusatzleistungen steht Ihnen unsere Patientenabrechung unter der Telefonnummer (089) 8 57 91 - 7234 gerne zur Verfügung.