Schlafmedizinisch-verkehrsmedizinische Begutachtung
Nach der aktuellen Gesetzeslage ist jeder Arzt verpflichtet, Patienten mit gestörtem Schlaf und resultierender Einschlafneigung auf die dadurch bedingte Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit hinzuweisen. Nach aktueller Gesetzeslage ist nur durch Therapie der zugrunde liegenden Erkrankung eine Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit zu attestieren. Wir sind als Ärzte nur verpflichtet, den Patienten auf diese Beeinträchtigung hinzuweisen, eine Einschaltung von Behörden ist nicht vorgesehen.