Durchgangsärztliche Sprechstunde (Berufsgenossenschaften)
Leistungen
Wir haben die Berechtigung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren.
Dadurch sind wir in der Lage berufsgenossenschaftliche Arbeits-, Wege-, und Schulunfälle ambulant zu versorgen.
Bitte beachten
Voranmeldung
Voranmeldung erbeten
Patientengruppe
Mitglieder von Berufsgenossenschaften
Bitte mitbringen
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit in die Sprechstunde:
- Befunde (z.B. medizinische Bildgebung)
- Arztbriefe und Dokumente zum Unfall (falls vorhanden)
Weitere Hinweise
Das Betreten der Nordseeklinik ist nur erlaubt, soweit ein tagesaktuelles negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Dies gilt auch für geimpfte Personen und Personen, die die Erkrankung bereits hatten. Bitte planen Sie die Testung bei Ihren Vorbereitungen mit ein und führen Sie das Ergebnis so mit, sodass wir es kurz in Augenschein nehmen können.
Es besteht eine Tragepflicht von mindestens FFP2-Maske nutzen Sie zudem am Eingang und an der Anmeldung die Möglichkeit zur Handdesinfektion.