Wunsch- und Wahlrecht für Rehabilitanden
Wunsch- und Wahlrecht
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
Sie suchen eine geeignete Rehabilitationsklinik wegen Einschränkungen Ihrer Körperfunktionen, Ihrer Fähigkeiten oder Ihrer sozialen Teilhabe im Zusammenhang mit einer Neurologischen Erkrankung. Die vorliegende Information soll Ihnen eine Entscheidungshilfe geben und nennt Ihnen Ansprechpartner für eventuelle Fragen.
Rehabilitation ist nicht gleich Rehabilitation
Bei genauerer Betrachtung werden Sie feststellen, dass sich die Behandlungsangebote der Kliniken unter-scheiden. Nähere Informationen über die in Frage kommenden Kliniken erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt, dem Krankenhaus-Sozialdienst oder über das Internet.
Die Antragstellung für eine Rehabilitation erfolgt auf Formularen der zuständigen Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung) durch den Patienten und auf Verordnung des behandelnden Arztes.
Der §9 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX räumt Ihnen dabei das Recht ein, dass der zuständige Träger bei der Auswahl einer geeigneten Klinik Ihre berechtigten Wünsche berücksichtigen muss. Ihren Wunsch sollten Sie daher gleich bei Antragstellung formulieren.
Wenn der Kostenträger gegen Ihren Wunsch entscheidet, muss er dies schriftlich begründen.
Sollten Sie mit der Auswahl der Klinik nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht schriftlich Widerspruch einzulegen. Hierzu bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an.
Checkliste der Qualitätsmerkmale
Worauf sollte ich bei der Auswahl einer geeigneten Rehabilitationsklinik achten?
- Zulassung für verschiedene Phasen C/D Neurologischer Rehabilitation
- Zulassung für alle Kostenträger (DRV, GKV)
- Evidenz-basierte Behandlungsmethoden
- Spezialisierung für bestimmte Erkrankungen
- Systematische interne und externe Qualitätssicherung der Einrichtung (z.B. Qualitätsbericht im Internet, Qualitätszertifikat)
- Lage der Klinik zum Wohnort, Erreichbarkeit für Angehörige, Verkehrsanbindung
- Ausstattung der Klinik (Zimmer, Einkaufsmöglichkeiten, Telefon/Internet)
- Barrierefreiheit, muttersprachliche Therapieangebote
- Möglichkeit der Mitaufnahme von Angehörige
Muss ich für eine qualitativ hochwertige Rehabilitationsbehandlung eine Zuzahlung leisten?
- Mehrkosten für die Behandlung in einer geeigneten, zertifizierten Einrichtung mit Versorgungsvertrag dürfen dem Rehabilitanden bei Ausübung seines Wahlrechtes nur dann auferlegt werden, wenn sein Klinikwunsch „nicht berechtigt“ ist.
- Sollte Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden, muss der Kostenträger Ihnen in seinem Bescheid schriftlich begründen, warum dieser „nicht berechtigt“ ist.
- Das Vorliegen eines Belegungsvertrages der Rehabilitationseinrichtung nach §21 SGB IX belegt grundsätzlich die Eignung der gewünschten Klinik.
- Hinreichend belegten medizinischen Gründen für die Wahl der Wunschklinik hat der Kostenträger zu folgen: Wohnortnähe (Einbeziehung der Bezugspersonen), Multimorbidität (Vorhandensein anderer Fachrichtungen), besonderes medizinisches Konzept.
- Persönliche Beweggründe (Lebenssituation, Wohnortnähe, bisherige Erfahrungen mit der Wunschklinik und auch die subjektive Akzeptanz als psychischer Grund spielen eine wesentliche Rolle für den Rehabilitationserfolg und müssen angemessen Berücksichtigung finden.
Unsere Qualitätsmerkmale
Klinik für Neurologische Rehabilitation
Unsere Klinik leistet stationäre und ambulant-teilstationäre medizinische Rehabilitation nach akuten neurologischen Erkrankungen als weiterführende Neurologische Rehabilitation (Phase C) oder Anschlussheilbehandlung (AHB, Phase D).
Für Patienten mit chronischen neurologischen Erkrankungen oder Folgezuständen nach neurologischen Erkrankungen bieten wir darüber hinaus medizinische Heilverfahren an.
Es bestehen Belegungsverträge mit allen wichtigen Kostenträgern.
Die Klinik für Neurologische Rehabilitation ist, national nahezu einmalig, eingebunden ein Zentrum zur Behandlung Neurologischer Erkrankungen, die Asklepios Kliniken Schildautal, Seesen, mit Kliniken für Neurologie (inkl. überregionale Stroke-unit), Neurologische Frührehabilitation , Neurochirurgie, Gefäßchirurgie, Innere Medizin und Intensivmedizin, Unfall- und Allgemeinchirurgie sowie mit einem Radiologie MVZ. Dieser Verbund gewährleistet unser „Behandlungskonzept einer therapeutischen Kette“ von der Akutbehandlung über die Neurologische Frührehabilitation bis hin zur weiterführenden Neurologischen Rehabilitation. Dabei steht der Mensch als Individuum im Mittelpunkt aller unserer Bemühungen.
Unsere Qualitätsmerkmale:
- Therapieziel-orientierte Behandlung gemäß der Internationalen WHO-Klassifikation (ICF)
- Wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethoden (vgl. www. awmf.org)
- Zertifiziert nach IQMP Kompakt 11/2017
- Teilnahme am Qualitäts-Sicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung seit 1995 (in 2010 beste Klinik im Peer Review) und der Gesetzlichen Krankenkassen (QS-Reha®)
- Patienten- und Mitarbeiterbefragungen
- Systematisches Beschwerdemanagement
- MS-Rehabilitationszentrum nach den Kriterien der DMSG e.V.
Besonderheiten unserer Klinik sind:
- Forced-use nach Taub und Spiegeltherapie
- Aphasiestation mit Sprachlabor
- Geräte-gestützte Gangrehabilitation
- Geräte-gestützte Armrehabilitation
- Rehabilitation bei Störungen des Gleichgewichts
- Neuropsychologische Rehabilitation bei kognitiven und visuellen Störungen (inkl. Orthoptik)
- Botulinumtoxin-Therapie bei Spastik
- Komplette medizinisch-neurologische und Reha-spezifische Diagnostik