Weiterbildungsermächtigung
Von der Ausbildungsbefugnis profitieren nicht nur die Nachwuchsmediziner, sondern auch die Patientinnen und Patienten: Eine zuverlässige und umfassende Weiterbildung in der Inneren Medizin und in der Chirurgie sichert eine optimale, moderne und hochwertige medizinische Versorgung.
Weiterbildungsermächtigung für Innere Medizin
Leitende Oberärztin Paula Loibl verfügt über die volle Weiterbildungsermächtigung für Innere Medizin, die die Bayerische Landesärztekammer vergibt. Sie erlaubt jungen Ärzten, ihre fünf Ausbildungsjahre zum Facharzt komplett an der Asklepios Klinik im Städtedreieck zu absolvieren. Möglich ist diese umfassende internistische Ausbildung durch das breite Leistungsspektrum der Abteilung für Innere Medizin unter einer zentralen Führung.
Unsere Weiterbildungsermächtigung für Innere Medizin im Überblick: 60 Monate Weiterbildungsbefugnis „Facharzt für Innere Medizin“ gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 der Bayerischen Landesärztekammer.
Weiterbildungsermächtigung Allgemeinmedizin
Ärztlicher Direktor, Dr. Josef Zäch besitzt die Befugnis, junge Mediziner zum Facharzt für Allgemeinmedizin auszubilden. Die Nachwuchsmediziner sammeln dabei im Rahmen einer sogenannten Verbundweiterbildung drei Jahre an der Asklepios Klinik im Städtedreieck Erfahrung. Danach wechseln sie an eine kooperierende Facharztpraxis.
So erhalten angehende Ärzte eine durchgehend gesicherte Ausbildung mit klar strukturiertem Lehrplan und einem breiten medizinischen Angebot aus den Bereichen eines Akutkrankenhauses sowie großer regional etablierter Allgemeinarztpraxen.
WICHTIG: Mit den Allgemeinarztpraxen in Burglengenfeld besteht eine Rotationsvereinbarung zur Weiterbildung für Allgemeinmedizin.
Unsere Weiterbildungsermächtigung für Allgemeinmedizin im Überblick: 36 Monate Weiterbildungsbefugnis „Facharzt für Allgemeinmedizin“ gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 der Bayerischen Landesärztekammer.