Stationsäquivalente Behandlung in der KJP

Gespräch zu Hause
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Die Stationsäquivalente Behandlung (StäB) ist ein spezialisiertes Therapieangebot für Kinder und Jugendliche mit akuten psychischen Erkrankungen, die eine intensive Behandlung benötigen. Sie stellt eine Alternative zur vollstationären oder tagesklinischen Versorgung dar und ermöglicht es, eine professionelle psychiatrische Therapie direkt im häuslichen Umfeld des Patienten durchzuführen.

Wann ist die StäB sinnvoll?

Die StäB eignet sich insbesondere, wenn:

  • eine stationäre Aufnahme von der Patientin oder dem Patienten in der Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie in Brandenburg abgelehnt wird oder nicht möglich ist.
  • ein Ortswechsel oder Klinikaufenthalt zusätzlichen Stress verursachen würde (z. B. bei jüngeren Kindern).
  • schulpflichtige Kinder möglichst wenig Unterricht verpassen sollen (flexible Terminplanung).
  • die Behandlungserfolge durch den engen Einbezug des sozialen Umfelds optimiert werden können.

Wie funktioniert die StäB?

Die Behandlung erfolgt durch ein mobiles, multiprofessionelles Team, bestehend aus:

  • Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie,
  • Psycholog:innen,
  • Sozialarbeiter:innen
  • und Mitarbeiter:innen des Pflege- und Erziehungsdienstes

Ablauf der Behandlung:

  • Täglicher Kontakt zu Patientin im häuslichen Umfeld (außer bei Ergotherapie oder Untersuchungen in der Klinik).
  • Wöchentliche fachärztliche Visiten.
  • Ergänzende Diagnostik- und Therapieangebote in der Klinik bei Bedarf, wie Ergotherapie oder Physiotherapie.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die StäB kann durchgeführt werden, wenn:

  • eine psychische Erkrankung mit stationärer Behandlw1gsindikation vorliegt.
  • keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung besteht.
  • alle im Haushalt lebenden Personen der Behandlung zustimmen.
  • ein geschützter Raum für den therapeutischen Kontakt, der private Gespräche ermöglicht.
  • eine ärztliche Verordnung von einer Fach- oder Hausärztin vorliegt.
  • letztendliche Klärung durch das StäB-Team in der Häuslichkeit mit Patientin und Sorgeberechtigten erfolgt ist.

Kostenübernahme

Die Kosten für die StäB werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

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