Stationsäquivalente Behandlung (StäB)

Psychiatrische Behandlung zu Hause

Gespräch zu Hause
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WAS MACHEN WIR?

Die Stationsäquivalente Behandlung (StäB) ist eine Krankenhausbehandlung für Menschen mit akuten, behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen.

StäB bietet eine Behandlung im gewohnten heimischen Umfeld und ist eine alternative Möglichkeit der vollstationären psychiatrischen-psychotherpeutischen Akutversorgung im Krankenhaus. Aktuell ist eine Behandlung in unseren Kliniken für Geronto- und Erwachsenenpsychiatrie sowie in unserer Kinder- und Jugendpsychiatrie möglich. 

Die Mitarbeiter des mobilen multiprofessionellen Teams suchen die Patienten zuhause auf. StäB ermöglicht somit Patientinnen und Patienten, Hilfe zukommen zu lassen, die einer psychiatrischen Krankenhausbehandlung bedürfen, diese aber aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch nehmen können.

Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem Erkrankungsbild.

StäB umfasst alle Leistungen, die eine Patientin bzw. ein Patient nach Art und Schwere ihrer bzw. seiner Behandlung bedarf.

Behandlungsangebot

  • Die individualisierte Behandlung erfolgt durch ein mobiles multiprofessionelles Team in der Wohnung.
  • Die Diagnostik und Therapieplanung der psychischen Erkrankungen erfolgt nach dem recovery-Konzept.
  • Die Behandlung der Patientin bzw. des Patienten wird durch die verschiedenen Berufsgruppen des StäB-Teams durchgeführt.
  • Die Behandlungsplanung erfolgt mit der Patientin bzw. dem Patienten und ist auf ihre bzw. seine Bedürfnisse abgestimmt.
  • Bei Bedarf können telefonische oder Internetbasierte Therapieverfahren (Online-Therapie) genutzt werden.
  • Das StäB-Team unterstützt bei der Klärung sozialer, bürokratischer und juristischer Angelegenheiten.
  • Neben der aufsuchenden Behandlung können Angebote unserer Klinik nach individueller Notwendigkeit für Diagnostik und Therapie genutzt werden, z. B. Ergotherapie, Physiotherapie, Labor und EKG.

Erfahren Sie mehr Details über unser Angebot in den verschiedenen Kliniken

Erwachsenenpsychiatrie

Kurzer Infotext

3-5 Besonderheiten der Abteilung

Telefonnummer

Kinder und Jugendpsychiatrie

Kurzer Infotext

3-5 Besonderheiten der Abteilung

Telefonnummer

Alterspsychiatrie

Kurzer Infotext

3-5 Besonderheiten der Abteilung

Telefonnummer

GRÜNDE FÜR EINE STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG

Gespräch Tisch
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  • Die Patientin bzw. der Patient möchte zuhause behandelt werden.
  • Die Patientin bzw. der Patient ist in die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder Kinder eingebunden und eine stationäre Aufnahme in einer Klinik ist nicht möglich.
  • Aufgrund der Art der psychischen Symptomatik ist es der Patientin bzw. dem Patienten nicht möglich, das Zuhause zu verlassen (z. B. bei ausgeprägten Ängsten oder Zwängen).
  • Die Patientin bzw. der Patient bricht die Behandlung ab und es besteht weiter eine Behandlungsbedürftigkeit ihrer bzw. seiner Erkrankung.
  • Der Ortswechsel durch eine stationäre Aufnahme führt bei der Patientin bzw. bei dem Patienten zu großem Stress und damit zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes.
  • Die Patientin bzw. der Patient ist erst kürzlich in ein neues Wohnumfeld gezogen (Wohngruppe, Heim, neue Wohnung).
  •  Die Therapieziele können am ehesten im häuslichen Umfeld erreicht werden.
  • Für die Therapiezielerreichung ist der enge Einbezug des sozialen Umfeldes von unmittelbarer Bedeutung.
  • Die Patientin bzw. der Patient kann sich aufgrund großer Ängste vor einer Ansteckung während der Coronakrise und/ oder anderer somatischer Erkrankungen eine stationäre Aufnahme nicht vorstellen.

Voraussetzungen und Ablauf

Der einweisende Arzt stellt die Notwendigkeit einer stationsäquivalenten Behandlung mittels der Verordnung von Krankenhausbehandlung bei medizinischer Notwendigkeit fest. Ob eine Behandlung möglich ist, klärt das StäB-Team beim ersten Termin in der Wohnung der Patientin/ des Patienten.

  • Es liegt eine Indikation für eine stationäre Behandlung vor.
  • Es besteht die Möglichkeit eines Vier-Augen-Gesprächs im Wohnumfeld der Patientin bzw. des Patienten.
  • Die im Haushalt lebenden volljährigen Personen stimmen der Behandlung zu.
  • Die gegebenenfalls im Haushalt lebenden Kinder oder andere Personen der Haus- oder Wohngemeinschaft sind nicht gefährdet.

 

EINE BEHANDLUNG IST NICHT MÖGLICH BEI

  • Suchtmittelkonsum. Dieser macht zunächst eine vollstationäre Entzugsbehandlung notwendig.
  • unmittelbarer Selbst- und Fremdgefährdung.

 

AMBULANTE NACHBETREUUNG

  • Eine ambulante Nachbetreuung ist ärztlich über die Institutsambulanz möglich.
  • Die Asklepios Ambulante Hilfen bieten insbesondere aufsuchende und unterstützende Hilfsangebote im Alltag nach der stationsäquivalenten Behandlung an.

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