Krisenintervention

Patienten durchlaufen während ihrer Behandlung in der Klinik für Forensische Psychiatrie verschiedene Behandlungsschritte, so auch mit zunehmender Unterbringung und bei entsprechendem Therapieverlauf erleben sie zunehmende Freiheitsgrade. Diese Freiheitsgrade werden mit dem Begriff der Lockerungen erfasst.

Wurde der betreffende Patient nach Einschätzung des Gerichts erfolgreich behandelt, wird er bei positiver Prognose zur Bewährung entlassen. Im Anschluss erfolgt eine gerichtlich angeordnete Bewährungszeit von bis zu fünf Jahren, in denen der Betreffende verschiedene Auflagen zu erfüllen hat. Er ist jetzt nicht mehr Patient der Klinik für Forensische Psychiatrie, sondern wird durch deren Ambulanz betreut.

Sowohl in der Phase der Lockerungserprobung bis zur Entlassung, als auch nach der Entlassung können Krisensituationen auftreten, die im Psychosozialen ihre Ursachen haben, aber in denen es auch zu einer Exazerbation, zu einer psychischen Grunderkrankung kommen kann. In diesen Fällen wird geprüft, ob sich eine Wiederaufnahme im stationären Bereich der Klinik erforderlich macht und wie gegebenenfalls hierauf zu reagieren ist.

Sollte sich einmal stationäre Krisenintervention erforderlich machen bei bereits entlassenen Patienten, so ist diese entweder an die Freiwilligkeit derer gebunden oder nach entsprechender Antragstellung kann durch das zuständige Gericht angeordnet werden.

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