Besserung, Sicherung und Resozialisierung
In der Klinik werden gerichtlich angeordnete Unterbringungen als hoheitliche Aufgaben durchgeführt. Behandelt werden Menschen, die wegen des Vorliegens einer psychischen Erkrankung straffällig wurden und die als gefährlich einzuschätzen sind. Die Behandlung in der Klinik hat kriminalpräventiven Charakter, sie dient der Sicherheit der Gesellschaft.
Darüber hinaus betreut die Klinik Patienten, die zur Sicherung des Strafverfahrens oder zur forensischen Begutachtung gerichtlich untergebracht wurden.