Aktuelle Meldungen der Asklepios Kliniken Bad Tölz

BERUFSINFOABEND IN DER REALSCHULE BAD TÖLZ
Am 6. Februar 2025 waren wir mit unserem Stand auf der berufsinfoveranstaltung in der Realschule Bad Tölz vertreten. In der Mitte des ersten Obergeschosses hatten wir die Möglichkeit, interessierten Schülern, Eltern und Lehrkräften die spannenden Berufsfelder der Anästhesie und des OPs näher zu bringen. Besonders wertvoll war die Unterstützung unserer OTA-Azubis Isabell Geltinger und Lena Burger, die aus ihrer Sicht viele Einblicke in die Ausbildung gaben. An unserem Stand konnten die Besucher selbst aktiv werden: Intubieren, beatmen, reanimieren sowie in einen Knochen bohren oder sägen praxisnahe Erfahrungen, die größten Anklang fanden. Durchgehend waren vier bis sieben Personen an unserem Stand, und das Interesse war nicht nur bei den Schülern, sondern auch bei Lehrkräfte und Eltern sehr groß. Besonders gefreut hat uns das positive Feedback, laut den Lehrkräften hatten wir sogar den größten und coolsten Stand des Abends. Ein großes Dankeschön an unser engagiertes Team aus Praxisanleitern und Azubis, die mit viel Begeisterung und Fachwissen einen tollen Einblick in diese besonderen Berufe gegeben haben!

2021

November

17.11.2021Besuchsverbot im Schwedter Klinikum

„Auf Grund der steigenden Infektionszahlen im Landkreis Uckermark und einer steigenden Zahl von Patienten im Krankenhaus, einhergehend mit einer ungewöhnlich hohen Inzidenz bei den Kindern, hat sich die Klinikleitung entschlossen, so wie auch die GLG bereits in der vergangenen Woche, einen Besucherstopp für das Krankenhaus auszusprechen.“ sagt Ulrich Gnauck, Geschäftsführer des Schwedter Klinikums. Medizinisch begründbare Ausnahmen gelten jedoch weiterhin, so unter anderem bei Besuchen durch Angehörige bei Palliativpatienten, bei Tumorpatienten oder als Begleitperson von Kindern oder bei Geburten. Besucher dieser Personengruppen erhalten bei Aufnahme oder nach telefonischer Abstimmung mit dem behandelnden Arzt einen Passierschein. Mit diesem persönlichen Passierschein wird dann an der Rezeption eine Besuchserlaubnis gegen Vorlage eines Pfands (Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte, etc.) ausgehändigt und dokumentiert. Die Rückgabe der Besuchserlaubnis wird nach Pfandrückgabe ebenfalls mit Uhrzeit vermerkt. Das Besuchsverbot betrifft ausschließlich den stationären Bereich. Die Arztpraxen des MVZ sind nach wie vor unter Einhaltung der Hygieneregeln, wie Tragen eines Mund-Nasenschutzes und Einhaltung des gültigen Mindestabstands von 1,5 Meter, erreichbar. Die Klinikleitung bittet alle Besucher und Patienten der Kliniken und Praxen um Verständnis für diese Maßnahmen und betont, dass das Personal angewiesen ist, diese Maßnahmen umzusetzen. Diskussionen über Ausnahmen, Sinn und Zweck werden nicht zugelassen und führen zur Wahrnehmung des Hausrechtes.

Oktober

September

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