Unsere Hausordnung

In unserer Klinik sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene untergebracht. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme auf unterschiedlichste Bedürfnisse. Um Ihren Aufenthalt in unserer Einrichtung so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie höflich um die Beachtung der Bestimmungen unserer Hausordnung.

Für alle Besucher und sonstigen Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Klinikgeländes verbindlich. Patienten, Begleitpersonen und Besucher sind verpflichtet, die Anordnung des Klinikpersonals zu beachten.

Verstöße gegen die Hausordnung können zum Abbruch der Rehabilitationsmaßnahme führen. Das Hausrecht wird primär durch unseren Pflegedienst und Abenddienst ausgeübt, die als Aufsichtspersonen die Klinikleitung vertreten, die Hausordnung überwachen und Verstöße melden.

Unsere Hausordnung

Stationärer Aufenthalt

(a) Um eine Rehabilitationsbehandlung in unserer Klinik erfolgreich abzuschließen, ist Ihre Mithilfe notwendig, daher bitten wir Sie, die Termine gem. Ihrem individuellen Therapieplan sowie unsere Essenszeiten einzuhalten und wahrzunehmen.

(b) Es dürfen nur die von Ärzten oder auf ärztliche Anweisung veranlassten Heil- / Hilfs- und Arzneimittel angewendet bzw. eingenommen werden. Eine Anwendung von Heilmitteln über Ihren individuellen Behandlungsplan hinaus ist ohne ärztliche Zustimmung nicht möglich.

(c) Kinder und Jugendliche dürfen das Klinikgelände nur mit einer unterschriebenen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten verlassen. Folgende Ausgangszeiten sind in unserer Klinik festgelegt:

Patienten unter 13 Jahren bis 18.00 Uhr
Patienten 13 und 14 Jahre bis 20.30 Uhr
Patienten 15 bis 17 Jahren bis 21.30 Uhr
Patienten ab 18 Jahren bis 22.30 Uhr

(d) Um 21.30 Uhr müssen alle Jugendlichen auf ihren Zimmern sein. Um 22.30 Uhr wird das Klinikgebäude verschlossen. Unsere Rezeption ist ebenfalls bis zu dieser Uhrzeit besetzt.

(e) Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass Beurlaubungen, Rehaunterbrechungen oder vorzeitige Abreisen nicht möglich und von den Kostenträgern nicht erlaubt sind. Ausnahmen bestehen lediglich bei dringenden familiären oder medizinischen Angelegenheiten und sind nur mit Zustimmung der ärztlichen Leitung möglich. Dringende familiäre Angelegenheiten sind z.B. Tod, schwere Erkrankung oder Unfall eines nahen Angehörigen.

Ruhe, Besuche Patienten

(a) Wir wollen, dass Sie und andere Menschen sich bei uns wohlfühlen. Die Klinik ist kein öffentlicher sondern ein geschützter und ein beschützender Raum, in dem Heilung und Ruhe im Vordergrund stehen. Bitte verhalten Sie sich daher so, dass Sie keinen anderen stören.

(b) Die tägl. Mittagsruhe von 13.00 - 14.00 Uhr, als auch die Nachtruhe, sind fester Bestandteil der Therapie und somit von allen Patienten auf ihren Zimmern einzuhalten.

Nachtruhe

Patienten bis 17 Jahre 21.30 - 07.00 Uhr
Patienten ab 18 Jahren 22.30 - 07.00 Uhr

(c) Wir bitten Sie, sich zu den Ruhezeiten im ganzen Haus angemessen leise zu verhalten. Vermeiden Sie bspw. lautstarke Unterhaltung auf den Fluren, lautes Zuschlagen der Türen, lautes Telefonieren im Zimmer und auf Balkon / Terrasse, Rennen auf den Fluren und in den Treppenhäusern.

(d) Der Samstagnachmittag und der Sonntag stehen für Besucher zur Verfügung. Für Besuche stehen die Eingangshalle und die allgemeinen Aufenthaltsbereiche zur Verfügung. Besucher sind verpflichtet sich an der Rezeption anzumelden.

Sicherheit

(a) Das Betreten von fremden Patientenzimmern ist verboten. Zum geselligen Beisammensein sind die Aufenthaltsbereiche und /-räume vorgesehen.

(b) Begleitpersonen und Gäste, die in der Klinik untergebracht sind, erhalten bei Anreise ein Namensschild. Wir bitten Sie, das Namensschild in der Klinik konsequent zu tragen, damit Sie von unseren Mitarbeitern jederzeit erkannt werden.

(c) Gäste, die keine Angehörigen besuchen und das Klinikgelände, die Klinik oder einen Patienten nicht aus privatem Anlass aufsuchen, müssen sich vorher unter Bekanntgabe der Gründe an der Rezeption anmelden.

(d) Patienten oder Besuchern ist die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen nicht gestattet.

(e) Feuer, brennende Gegenstände, Heizplatten oder andere Elektrogeräte, die nicht zur Klinik gehören, sind auf dem gesamten Gelände und im Gebäude untersagt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen, wie z. B. Rasierapparat oder Föhn. Private Unterhaltungselektronik ist dann gestattet, wenn sie mit einem Kopfhörer betrieben wird und Zimmergenossen damit einverstanden sind. Feuerwerkskörper und Waffen aller Art sind verboten.

(f) Nehmen Sie keine Wertgegenstände mit in die Klinik!

(g) Bei Feuergefahr und sonstigen Notständen ist den von unseren Mitarbeitern getroffenen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten.

Fotografieren, Filmen, Medien

(a) Die Klinik ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen: das Landeskrankenhausgesetz, datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie §201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Es ist daher verboten, Patienten ohne vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen – dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden sollen. Für Fotos und Aufnahmen auf dem Klinikgelände und im Gebäude sind andere Maßstäbe anzulegen als in der Öffentlichkeit und daher in den gekennzeichneten Bereichen strikt untersagt.

(b) Foto-, Ton- oder Video-Aufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Klinikleitung gestattet. Das gilt auch für Aufnahmen durch Patienten oder deren Angehörige. Solche Aufnahmen sind ohne vorherige Genehmigung untersagt.

(c) Fotografieren und Filmen ist nur Patienten und deren Angehörigen ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt, außerhalb der therapeutischen Bereiche. Dabei dürfen jedoch keine anderen Personen, insbesondere Patienten, gefilmt oder fotografiert werden.

(d) Journalisten ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen der Klinik, des Klinikgeländes sowie von Patienten zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet. Journalisten, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Klinikgelände an einen Patienten, Besucher oder Mitarbeiter wenden, müssen sich vorher als Journalist zu erkennen geben.

Genußmittel

(a) Das Rauchen ist innerhalb der Klinik und auf dem gesamten Klinikgelände untersagt. Da in unserer Klinik viele Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist das Rauchverbot von besonderer Bedeutung und wird überwacht.

(b) Ebenso ist der Konsum von Alkohol und Drogen nicht gestattet. Auch ein einmaliger Verstoß gegen dieses Verbot kann den Abbruch der Rehabilitationsmaßnahme zur Folge haben.

Waren, Dienstleistungen, Fundsachen

(a) Das Anbieten / Durchführen von Dienstleistungen oder Waren sowie das Sammeln von Geld sind auf dem gesamten Klinikgelände untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Klinikleitung.

(b) Die Verteilung von Werbe- oder anderen Unterlagen sowie parteipolitische Betätigungen oder andere Veranstaltungen sind auf dem gesamten Klinikgelände verboten bzw. erst nach Genehmigung durch die Klinikleitung gestattet.

(c) Fundsachen sind umgehend an der Rezeption abzugeben. Sie gehen i.d.R. nach sechs Monaten in das Eigentum der Klinik über.

Tiere

(a) Tiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht mitgebracht oder auf dem Gelände gefüttert werden.

(b) Ausgenommen sind Blindenführhunde. Diese sind bei Vereinbarung des Behandlungstermins anzumelden.

Fahrstühle

(a) Fahrstühle sind ausschließlich zum Gepäcktransport bei An- und Abreise sowie für gehbehinderte Patienten reserviert. Alle anderen Personen benutzen die Treppenhäuser.

Haftung

(a) Wir bitten um schonende Behandlung der Klinikeinrichtungen und der Zimmer. Beim Verlassen Ihres Zimmers sollten Sie sicherstellen, dass die Tür verschlossen ist, um unbefugten Zugang zu verhindern. Falls Schäden auftreten, für die Sie verantwortlich sind, müssen Sie bzw. Ihre Haftpflichtversicherung dafür eintreten. Eltern haften für Ihre Kinder. Die Zimmerbewohner haften für Beschädigungen der Einrichtung durch Besucher.

(b) Auftretende technische Mängel und Schäden in Ihrem Zimmer melden Sie bitte sofort dem Reinigungspersonal oder an der Rezeption, damit für schnelle Abhilfe gesorgt werden kann.

Hausverbot

(a) Die Mitarbeiter des Hauses haben das Recht, aus gegebenem Anlass Haus- und Geländeverweise auszusprechen. Anlässe sind z. B. die Störung des Betriebsfriedens oder Verstöße gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Hausordnung.

Seite teilen: