Behandlungsfelder und Kostenübernahme

Besteht bereits eine ernährungsbedingte Erkrankung können sie nach § 43 SGB V Abs. 2 eine medizinische Ernährungsberatung in Anspruch nehmen.

Behandlungsfelder

  • Übergewicht/Adipositas, Beratung nach bariatrischen Operationen
  • Diabetes Typ 1 und Typ 2
  • Fettwechselstörungen, Bluthochdruck
  • Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale oder COPD
  • Erkrankungen des Magen und Darmtraktes wie Reizmagen, Reizdarm oder Darmentzündungen
  • Unverträglichkeiten gegen Fruktose, Laktose, Gluten oder Zöliakie
  • Histamin-Unverträglichkeit oder andere Nahrungsmittelallergien
  • entzündlich-degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates, Rheuma, Arthrose, Gicht
  • onkologische Erkrankungen
  • Schluckstörungen nach Operationen
  • Untergewicht/Appetitmangel
  • u.v.m.

Kostenübernahme

Ihr betreuender Hausarzt oder Facharzt kann Ihnen eine Ernährungsberatung ärztlich empfehlen, ein entsprechendes Formular finden Sie weiter unten im Downloadbereich.

Zwecks Kostenübernahme informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. In Absprache mit Ihrer Krankenkasse werden die Kosten für fünf Einzel-Ernährungsberatungen ganz oder teilweise erstattet. Falls benötigt, senden wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag zu.

Ein Formular zur Kostenerstattung finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns. Die Erstberatung dauert 60 Minuten, die Folgeberatungen 30 Minuten.

Parkplätze stehen in ausreichender Anzahl direkt an der Asklepios Parkklinik zur Verfügung.

 

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