Ihre Entlassung
Ihr Entlassungstermin
Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung teilen wir Ihnen und Ihren Angehörigen, sowie ggf. der weiterbetreuenden Einrichtung rechtzeitig mit. Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie gerne die Mitarbeiter Ihrer Station an.
Damit Sie gut nach Hause kommen
Falls ein Transport, z.B. im Krankentransportwagen, erforderlich, oder mit einem Taxi gewünscht ist, veranlasst Ihre Station ihn für Sie.
Denken Sie bitte daran, dass Sie für eine Fahrt mit dem Taxi zunächst selbst zahlen müssen. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.
Besteht ein medizinischer Grund für einen Transport mit dem Taxi, wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung durch den Stationsarzt erstellt.
Falls Sie zur Nachuntersuchung wiederkommen
Termine zur Wiedervorstellung oder Wiederaufnahme in unserem Klinikum vereinbaren wir mit Ihnen vor der Entlassung. Dazu ggf. notwendige Transporte bitten wir Sie, über Ihren Hausarzt zu organisieren.
Unterstützung nach dem Klinikaufenthalt
Bei Fragen zur häuslichen Weiterbetreuung, Organisation eines Pflegedienstes oder Pflegeplatzes sprechen Sie gerne Ihren behandelnden Arzt auf der Station an. Dieser schaltet unseren Krankenhaus-Sozialdienst / unsere Pflegeüberleitung ein, der mit Ihnen und Ihren Angehörigen dann ein Beratungsgespräch vereinbart. Dazu ist es hilfreich, wenn die entsprechenden Kontaktdaten bei uns vorliegen. Wichtig ist zudem, dass die Daten auf Ihrer Krankenkassenkarte aktuell sind. Bitte nehmen Sie daher bei Bedarf rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Ihr Zimmer
Das Patientenzimmer sollte am Entlassungstag bis spätenstens 10 Uhr geräumt sein, damit die notwendigen Reinigungsarbeiten rechtzeitig vor dem Eintreffen der Neuzugänge durchgeführt werden können. Sollten Sie erst später abgeholt werden, können Sie gerne in der Aula warten.
Information Ihres weiterbehandelnden Arztes
Den Entlassungsbrief geben wir Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung. Diesen sollten Sie bitte Ihrem weiterbehandelnden Arzt unmittelbar vorlegen. Auf Wunsch versenden wir diesen Brief auch an Ihren weiterbehandelnden Arzt. Sollten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen wünschen, so fertigen wir diese selbstverständlich für Sie an.
Sollten bei Ihnen eine Entfernung der Fäden oder Klammern bzw. Verbandswechsel notwendig sein, wenden Sie sich gerne an Ihren weiterbehandelnden Arzt. Dieser kümmert sich um die Fortführung der Behandlung und ist der erste Ansprechpartner für auftretende Beschwerden.
Um Medikamente kümmern
In dem Entlassungbrief ist Ihre derzeitige Medikation enthalten. Sollte die unmittelbare Versorgung mit Medikamenten nicht sichergestellt sein, kümmern wir uns gern darum. Folgerezepte erhalten Sie dann von Ihrem weiterbehandelnden Arzt.
Aufenthaltsbescheinigung und AU-Bescheinigung
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Aufenthaltsbescheinigung aus.
Wenden Sie sich hierzu bitte am Tag Ihrer Entlassung an die Patientenverwaltung im Erdgeschoss.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellt Ihnen Ihr Hausarzt aus.
Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
So organisieren wir Ihre lückenlose Weiterversorgung
Sollten Sie über den stationären Aufenthalt in unserer Klinik hinaus noch weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Pflegekräften, Sozialdienst / Case Management / Pflegeüberleitung und Therapeuten zur Verfügung. Unser Ziel ist, eine lückenlose Weiterversorgung für Sie zu organisieren.
Wir stellen fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leiten diese in Abstimmung mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen bereits während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik ein.
Den Rahmenvertrag zum Entlassmanagement finden Sie hier (Website der Deutschen Krankenhausgesellschaft):
- Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement vom 12.12.2018
- Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement vom 06.06.2017
- Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement) vom 17.10.2016
Anlagen
So können Sie uns unterstützen
Sie können uns unterstützen, indem Sie für das Einpacken Ihrer persönlichen Gegenstände sorgen. Denken Sie dabei auch an die Wertsachen im Safe und an Ihre Krankenkassenkarte. Bitte stellen Sie sicher, dass für die Heimreise angemessene Kleidung vorhanden ist.
Eine Bitte noch zum Schluss: An Ihrer Meinung und Ihrer Zufriedenheit ist uns sehr gelegen. Diese sollten Sie uns auf unserer „Meinungskarte“, selbstverständlich auch anonym, mitteilen. Sie finden auf jeder Station und an der Rezeption Briefkästen. Bitte werfen Sie dort Ihren ausgefüllten Fragebogen ein.
Vielen Dank!