Zuzahlung & Kostenübernahme
Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, als Beihilfeberechtigter oder als Selbstzahler zu uns kommen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich in der Regel um die finanzielle Seite des Aufenthalts in unserer Klinik nicht zu sorgen. Sobald unserer Verwaltung die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vorliegt, sind damit die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen abgedeckt.
Sind Sie gesetzlich versichert, sind Sie auf Basis des § 39 Abs. 4 SGB V zu einer Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Wir bitten Sie die Zuzahlung noch während Ihres Aufenthaltes bei uns in der Patientenverwaltung vorzunehmen.
Wir verrechnen den Zuzahlungsbetrag dann direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Quittung über den von Ihnen entrichteten Zuzahlungsbetrag sollten Sie sorgfältig aufbewahren.
Bei einem nochmaligen Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr besteht nur dann noch eine Zuzahlungspflicht, wenn der Höchstbetrag bei Ihrem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.
Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Wehrdienstleistenden und bei einem Krankenhausaufenthalt auf Grund von Berufsunfällen bzw. auch dann, wenn unserer Klinik ein Befreiungsausweis vorliegt.
Privat versicherte und beihilfeberechtige Patienten
Allgemeine Krankenhausleistungen rechnen wir für privat versicherte Patienten direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung der Kostenübernahme durch das Versicherungsunternehmen.
Als beihilfeberechtigter Patient erhalten Sie eine Rechnung von uns und reichen diese bei Ihrer Beihilfestelle ein. Die Beihilfestelle überweist dann den Rechnungsbetrag an Sie und Sie leiten die Summe an uns weiter.