EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie)

Die EAP ist eine ambulante Komplextherapie infolge von schweren Verletzungen oder Arbeits- und Wegeunfällen. Die EAP dient insbesondere optimalen Rehabilitation nach Unfallverletzungen und als Behandlung von Berufskrankheiten angewendet. Sie ist eine eigenständige Therapieform, die sich aus Elementen der Physiotherapie, der physikalischen Therapie sowie der Trainingstherapie zusammensetzt.  
Sie verfolgen das Ziel, schwere Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparats nach Unfällen oder Operationen zu beheben oder zu mildern.

Kostenträger

  • Berufsgenossenschaften (BG)
  • Gesetzliche Unfallversicherungen
  • Private Krankenversicherungen
  • Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei
  • Ihr Weg zu einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP)

Im Falle Sie sind Privatversichert, stellen niedergelassenen Ärzte eine Verordnung aus. Wir helfen wir Ihnen, die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung zu klären.

Ist der Kostenträger die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung, muss ein Durchgangs- oder Unfall-Arzt die Verordnung ausstellen. 
D-Arztsuche
 
Verordnungen der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung müssen zunächst vom Kostenträger genehmigt werden. Das erledigen wir für Sie - lassen Sie uns die Verordnung zukommen und nach erfolgter Kostenübernahme vereinbaren wir einen Ersttermin.
 
Sprechen Sie uns an, sobald Sie eine Verordnung haben. Wir kümmern uns um die Genehmigung Ihrer EAP und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Seite teilen: