Zuzahlung & Kostenübernahme
Sie können als Versicherter einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse und als Selbstzahler in unserer Klinik für Rehabilitation kommen.
KOSTENÜBERNAHME
Die Kosten für eine Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung übernimmt in der Regel nach Bewilligung des Antrags die Krankenversicherung. Allerdings müssen Sie bei fast allen Reha-Maßnahmen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlußrehabilitaion (AR) werden Ihnen Ihre bereits im Krankenhaus bezahlten Zuzahlungen angerechnet. Der Betrag ist gedeckelt bei 280 Euro pro Jahr. Verfügen Sie über einen Befreiungsausweis, wird keine Zuzahlung notwendig. Für nähere Informationen zum Befreiungsausweis wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
ZUZAHLUNG
Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine festgeschriebene Zuzahlung von Ihnen einzufordern. Bitte entrichten Sie diese circa eine Woche bevor Sie entlassen werden. Sollten Sie im laufenden Kalenderjahr bereits eine Zuzahlung geleistet haben, teilen Sie uns dies bitte mit.
Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlußrehabilitaion (AR)werden Ihre bereits im Krankenhaus bezahlten Zuzahlungen angerechnet. Der Betrag ist gedeckelt bei 280 Euro pro Jahr.
Verfügen Sie über einen Befreiungsausweis, wird keine Zuzahlung notwendig. Für nähere Informationen zum Befreiungsausweis wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.