Gemäß den gesetzlichen Vorgaben können wir Patienten mit folgenden Krankheitsbildern in unserer PIA behandeln:
- psychotische Erkrankungen (Schizophrenien, schizoaffektive Störungen, schizotype Störungen, wahnhafte Störungen)
- Depressionen und bipolare Störungen
- schwere Persönlichkeitsstörungen
- Suchtkrankheiten mit Komorbidität (Begleiterkrankung)
- gerontopsychiatrische Krankheiten wie beispielsweise Demenzsyndrome oder Depressionen im Alter
Daneben ist die Behandlung von Patienten möglich, die insbesondere folgende krankheitsbedingte Merkmale aufweisen:
- chronischer Krankheits- und/oder Behandlungsverlauf
- psychische und/oder soziale Instabilität
- häufige Krankheitsrezidive (Wiederauftreten von Symptomen) in der Vorgeschichte
- überdurchschnittlich häufige und/oder lange stationäre psychiatrische Krankenhausbehandlungen in der Vorgeschichte
- therapierefraktärer schwererer Krankheitsverlauf (refraktär: nicht beeinflussbar)
- wiederholte Behandlungsabbrüche im ambulanten oder stationären Bereich (sogenannte Entlassungen gegen den ärztlichen Rat)
- eine langfristige und kontinuierliche medizinische Behandlung ist erforderlich, es besteht jedoch eine geringe medikamentöse oder allgemeintherapeutische Komplianz (kooperatives Verhalten im Rahmen der Therapie)
- psychiatrische Erkrankungen bei Co- und Multimorbidität (Mehrfacherkrankung)
- bei Ersterkrankungen oder Erkrankungen von erst kurzer Dauer zur Vermeidung einer stationären Aufnahme oder bei einer geplanten Entlassung, wenn zu erwarten ist, dass der Kranke die medizinisch notwendige, kontinuierliche Behandlung anderenorts nicht wahrnehmen wird oder nicht wahrnehmen kann
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Patienten, die im niedergelassenen Bereich Psychotherapie nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Anspruch nehmen, von einer gleichzeitigen psychotherapeutischen Behandlung in der Institutsambulanz ausgeschlossen sind.
Sofern Patienten ambulant Soziotherapie gemäß § 37a SGB V erhalten, können PIA-Leistungen nur dann erbracht werden, wenn das Leistungsangebot über die Inhalte der ambulanten Soziotherapie hinausgeht.